
30. November 2016: Aus dem Bundestag: Finanzierungsbedingungen für Startups entscheidend verbessert
„Das Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften hätte eigentlich den Titel „Wagniskapitalgesetz“ verdient. Mit dem Gesetz haben wir einen wichtigen Schritt getan, um die Finanzierungsbedingungen für Startups in Deutschland zu verbessern.
Der SPD-Bundestagsfraktion hatte schon vor über einem Jahr gefordert, dass bei einem Anteilseignerwechsel die Verlustvorträge von jungen, innovativen Startups nicht mehr untergehen. Dieses Ziel haben wir im neuen Gesetz erreicht. Bisher konnten im Falle eines Eignerwechsels die aufgelaufenen Verluste steuerlich nicht berücksichtigt werden. Von der neuen Regelung profitieren, neben Kapitalgebern und Unternehmen, vor allem innovative und dynamisch wachsende Unternehmen.
Das heute beschlossene Gesetz ist ein gutes Signal für den Wagniskapitalstandort Deutschland. Die SPD-Bundestagsfraktion wird auch weiterhin dafür arbeiten, dass junge Gründerinnen und Gründer hier die bestmöglichen Rahmenbedingungen vorfinden.“