Mietpreisbremse für Entspannung auf dem Mietmarkt beschlossen
Die Landesregierung MV hat heute den Weg frei gemacht für die „Mietpreisbremse“ in den Universitäts- und Hansestädten Rostock und Greifswald. Beide Städte sind seit Jahren von stark steigenden Mieten und knappem Wohnraum insbesondere für Alleinstehende und Familien mit mehreren Kindern geprägt. Ab 1. Oktober darf bei neuen Mietverträgen die Miete zu Beginn der Vertragslaufzeit nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Diese Regelung findet gemäß der gesetzlichen Regelung nun zunächst für fünf Jahre Anwendung und gilt laut Bundesgesetzgeber aber nicht für Wohnraum, der nach dem 1. Oktober 2014 neu errichtet wurde und zudem nicht für Vermietungen nach einer umfassenden Modernisierung. Damit soll vermieden werden, dass weniger Anreize für Neubauten und Sanierungen bestehen. Schon bestehende Mietverträge dürfen nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Die für Rostock geltende Kappungsgrenze besagt zudem: Die Anpassung bestehender Mietverträge an die ortsübliche Vergleichsmiete darf höchstens eine Steigerung von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren bedeuten.
„Ich freue mich sehr, dass die Mietpreisbremse beschlossene Sache ist und ab Oktober wirkt. Wir haben als SPD in der Bürgerschaft und im Land lange dafür gekämpft“, so der SPD-Kreisvorsitzende Julian Barlen. Die Mietpreisbremse werde helfen, etwas Druck aus dem sehr angespannten Wohnungsmarkt in Rostock zu nehmen, so Barlen. Allerdings bedürfe es dringend weiterer Maßnahmen in Rostock, um wirklich möglichst allen Mieterinnen und Mietern dauerhaft mehr bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
„Beim guten Wohnen geht es um das Gemeinwohl in ganz Rostock. Es ist nicht hinzunehmen, dass Menschen keinen Wohnraum in ihrer Wunschgegend mehr finden und einzelne Stadtteile aufgrund der Wohnsituation einen besseren oder schlechteren Ruf haben. Alle Stadtteile Rostocks sollen gut gemischt und gleich lebenswert sein“, so Barlen abschließend.