Zum Beschluss des Bundestages über den Gesetzentwurf zum Mietrecht erklärt der Rostocker SPD-Kreisvorsitzende Julian Barlen: „Der heutige Beschluss des Bundestages zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip im Maklerrecht für die Vermittlung von Mietwohnungen ist eine direkte und deutliche Stärkung für die zehntausenden Mieter auch in der Hansestadt Rostock.

Künftig gilt bei der Beauftragung von Maklern durch die Vermieter das klare marktwirtschaftliche Prinzip: Wer bestellt, der muss auch bezahlen. Häufig kommen mittlerweile Wohnungssuchende – davon viele Studierende, die nach Rostock ziehen wollen – nicht an hohen Maklerkosten vorbei. Das hat nun ein Ende. Wenn sich Vermieter entscheiden, die Wohnungsvermittlung durch Makler erledigen zu lassen, müssen sie diese Dienstleistung auch selber bezahlen.

Gleichzeitig schafft das neue Mietrecht die Möglichkeit, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wozu mittlerweile etliche Stadtteile Rostocks gehören, die Mietsteigerungen bei Neuvermietungen zu begrenzen. Damit besteht endlich die gesetzliche Grundlage, um drastische Mietsteigerungen und die damit verbundene unsoziale Verdrängung aus zentralen Wohnlagen zu stoppen.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich im Interesse der Mieterinnen und Mieter ausdrücklich die aktuell laufende Initiative der SPD-Bürgerschaftsfraktion, die Nutzung dieser Möglichkeiten auch für Rostock sicherzustellen und zudem eine Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen im Bestand einzuziehen. Die breite Beratungen des diesbezüglichen SPD-Antrages in den Stadtteilen läuft ja bereits und sollte nun zügig und konstruktiv in einem Beschluss der gesamten Bürgerschaft münden.“

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